{"id":2,"date":"2025-02-24T22:47:05","date_gmt":"2025-02-24T21:47:05","guid":{"rendered":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/?page_id=2"},"modified":"2025-04-03T11:31:54","modified_gmt":"2025-04-03T09:31:54","slug":"beispiel-seite","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/?page_id=2","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a71 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand f\u00fcr die vereinbarte Mietzeit in Miete zu \u00fcberlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgem\u00e4\u00df einzusetzen, die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Stra\u00dfenverkehrsvorschriften sorgf\u00e4ltig zu beachten, die Miete vereinbarungsgem\u00e4\u00df zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgem\u00e4\u00df zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit ges\u00e4ubert und vollgetankt zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72 \u00dcbergabe des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsf\u00e4higem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu \u00fcbergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der \u00dcbergabe in Verzug, so kann der Mieter nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn sich der Vermieter zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73 M\u00e4ngel bei der \u00dcbergabe des Mietgegenstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige M\u00e4ngel zu r\u00fcgen. Die Kosten einer Untersuchung tr\u00e4gt der Mieter.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Bei \u00dcbergabe erkannte M\u00e4ngel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeintr\u00e4chtigen, k\u00f6nnen nicht mehr ger\u00fcgt werden, wenn sie nicht unverz\u00fcglich nach Untersuchung schriftlich dem Vermieter angezeigt worden sind. Sonstige bereits bei der \u00dcbergabe vorhandene M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Der Vermieter hat rechtzeitig ger\u00fcgte M\u00e4ngel, die bei \u00dcbergabe vorhanden waren, zu beseitigen. Die Kosten der Behebung solcher M\u00e4ngel tr\u00e4gt der Vermieter. Der Vermieter kann die Beseitigung auch durch den Mieter vornehmen lassen, dann tr\u00e4gt der Vermieter die erforderlichen Kosten. Der Vermieter ist auch berechtigt, dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeintr\u00e4chtigungen des Mietgegenstandes um die notwendige Reparaturzeit.<\/p>\n\n\n\n<p>4) L\u00e4sst der Vermieter eine ihm gestellte angemessene Nachfrist f\u00fcr die Beseitigung eines bei der \u00dcbergabe vorhandenen Mangels durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Mieter ein R\u00fccktrittsrecht. Das R\u00fccktrittsrecht des Mieters besteht auch in sonstigen F\u00e4llen des Fehlschlagens der Beseitigung eines bei der \u00dcbergabe vorhandenen Mangels durch den Vermieter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74 Haftungsbegrenzung des Vermieters<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Weitergehende Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, k\u00f6nnen vom Mieter nur geltend gemacht werden bei\u2026<br>a) grobem Verschulden des Vermieters<br>b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens.<br>c) Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Vermieters beruht.<br>d) falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz f\u00fcr Personensch\u00e4den oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden haftet.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Im \u00dcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen.<br>a) Wenn durch Verschulden des Vermieters der Mietgegenstand vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschl\u00e4gen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen \u2013 insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Mietgegenstandes \u2013 nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Mieters die Regelungen von \u00a7 3 Nr. 3 und 4 sowie \u00a7 4 Nr. 1 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75 Mietpreis und Zahlung, Abtretung zur Sicherung der Mietschuld<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Berechnung der Miete liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Stunden t\u00e4glich zugrunde. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Sechs-Tage-Woche (Montag bis Samstag). Arbeiten an Wochenenden, zus\u00e4tzliche Arbeitsstunden und erschwerte Eins\u00e4tze sind dem Vermieter unverz\u00fcglich anzuzeigen; sie werden zus\u00e4tzlich berechnet. Einsatzzeiten, die \u00fcber das Ma\u00df hinausgehen, welches der Berechnung der Miete zugrunde liegt, werden je angefangene Stunde mit 1\/8 des Tagesmietpreises berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die Berechnung der Mietzeit und damit die Verpflichtung zur Zahlung der Miete beginnt an dem Tag, an dem der Mieter den Mietgegenstand \u00fcbergeben bekommt.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die Kosten f\u00fcr die Anlieferung oder Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Die gesondert berechnete gesetzliche Mehrwertsteuer ist zus\u00e4tzlich vom Mieter zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Die Rechnung ist nach Erhalt sofort zur Zahlung f\u00e4llig ohne Abzug. Ist der Mieter l\u00e4nger als 10 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung in Verzug, so sind von ihm ab dem Datum der F\u00e4lligkeit Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he und dar\u00fcber hinausgehende weitere Verzugssch\u00e4den zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Das Zur\u00fcckbehaltungs- und das Aufrechnungsrecht des Mieters bestehen nur bei vom Vermieter unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen des Mieters, nicht aber bei bestrittenen Gegenanspr\u00fcchen.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Ist der Mieter mit der Zahlung eines f\u00e4lligen Betrages l\u00e4nger als 10 Kalendertage in Verzug, oder ging ein vom Mieter gegebener Wechsel zu Protest, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand ohne vorherige Ank\u00fcndigung ohne Anrufung des Gerichts auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Mietgegenstand und den Abtransport zu erm\u00f6glichen hat, abzuholen und dar\u00fcber anderweitig zu verf\u00fcgen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Anspr\u00fcche bleiben bestehen, jedoch werden die Betr\u00e4ge, die der Vermieter innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer etwa durch anderweitige Vermietung erzielt hat oder h\u00e4tte erzielen k\u00f6nnen, nach Abzug der durch die R\u00fcckholung und Neuvermietung entstandenen Kosten abgerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>8) F\u00e4llige Betr\u00e4ge werden in den hinsichtlich f\u00fcr Lieferungen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Kontokorrent unter Eigentumsvorbehaltes aufgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>9) Der Mieter tritt in H\u00f6he des vereinbarten Mietpreises, abz\u00fcglich erhaltener Kaution, seine Anspr\u00fcche gegen seinen Auftraggeber oder sonstige Dritte, f\u00fcr dessen Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a76 Unterhaltspflicht des Mieters<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Mieter ist verpflichtet,<br>a) den Mietgegenstand vor \u00dcberbeanspruchung in jeder Weise zu sch\u00fctzen;<br>b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durch den Vermieter oder einen von ihm Beauftragten Dritten durchf\u00fchren zu lassen;<br>c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten unverz\u00fcglich und rechtzeitig anzuk\u00fcndigen und unverz\u00fcglich durch den Vermieter ausf\u00fchren zu lassen. Die Kosten tr\u00e4gt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben und die Arbeiten durch den gew\u00f6hnlichen Verschlei\u00df hervorgerufen worden sind. Vom gew\u00f6hnlichen Verschlei\u00df sind ausgenommen:<br>Elektrokabel, Reifen, Sicherungen, hydraulische Schl\u00e4uche, Seilgeh\u00e4nge, Seile etc.;<br>d) die Mietzeit verk\u00fcrzt sich nicht um Zeiten, in denen am Mietgegenstand die unter \u00a7 6 1b) und 1c) beschriebenen Arbeiten ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung tr\u00e4gt der Vermieter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a77 Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal \/ Einweisung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Sch\u00e4den, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgem\u00e4\u00df ausgew\u00e4hlt hat. Im \u00dcbrigen tr\u00e4gt der Mieter die Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Personal des Mieters wird nur bei gesonderter Beauftragung vom Vermieter in die Bedienung des Mietgegenstandes eingewiesen. Die hierf\u00fcr anfallenden Kosten werden gesondert berechnet und sind vom Mieter zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a78 Beendigung der Mietzeit und R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).<\/p>\n\n\n\n<p>2) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsm\u00e4\u00dfigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, fr\u00fchestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; \u00a7 5 Nr. 6 letzter Halbsatz gilt entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsf\u00e4higem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zur\u00fcck zuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; \u00a7 6 Nr. 1b) und 1c) gilt entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Die R\u00fccklieferung hat w\u00e4hrend der normalen Gesch\u00e4ftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem Tag zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a79 Verletzung der Unterhalts\u2013 und R\u00fcckgabepflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zur\u00fcck geliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in \u00a7 6 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in H\u00f6he des Mietpreises als Entsch\u00e4digung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Wird die Mietsache nicht in dem Zustand zur\u00fcckgegeben, wie er unter \u00a7 8 Nr. 3) beschrieben ist, so ist der Vermieter berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Mieters herzustellen. Er ist insbesondere berechtigt, die Beseitigung von Sch\u00e4den vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Der Umfang der vom Mieter zu vertretenen M\u00e4ngel und Besch\u00e4digungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachpr\u00fcfung zu geben. Verzichtet der Mieter auf eine \u00dcberpr\u00fcfung, so ist der Vermieter berechtigt, die Sch\u00e4den zu beheben und dem Mieter die entsprechenden Kosten zu berechnen. Die Kosten der zur Behebung der M\u00e4ngel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in gesch\u00e4tzter H\u00f6he m\u00f6glichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. Der Mieter hat nachzuweisen, dass der entstandene Schaden nicht von ihm zu vertreten ist. Entsteht dem Vermieter weiterer nachweisbarer Schaden, so ist auch dieser vom Mieter zu ersetzen. Ist eine Instandsetzung der Mietsache nicht m\u00f6glich, so ist der Mieter verpflichtet, den Neuanschaffungspreis zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare M\u00e4ngel bei rechtzeitiger R\u00fccklieferung im Sinne von \u00a7 8 Nr. 4 nicht unverz\u00fcglich und anderenfalls sowie bei sonstigen M\u00e4ngeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a710 Maschinenversicherung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Versichert sind unvorhergesehene Sch\u00e4den durch:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Diebstahl des Fahrzeugs\/ Ger\u00e4tes<\/li>\n\n\n\n<li>Sch\u00e4den am Fahrzeug\/ Ger\u00e4tes durch:<\/li>\n\n\n\n<li>Brand<\/li>\n\n\n\n<li>Blitzschlag<\/li>\n\n\n\n<li>Explosion<\/li>\n\n\n\n<li>Sturm<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcberschwemmung<\/li>\n\n\n\n<li>Hochwasser<\/li>\n\n\n\n<li>Kurzschluss<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcberstrom\/ \u00dcberspannung<\/li>\n\n\n\n<li>Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>2) Die Grenze der Entsch\u00e4digung ist der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert).<\/p>\n\n\n\n<p>3) Die H\u00f6he des Selbstbehaltes je Schadensfall betr\u00e4gt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>bei Klein- und Gartenger\u00e4ten 250,00 \u20ac<\/li>\n\n\n\n<li>bei Minibagger\/ Radlader\/ R\u00fcttelplatte\/ Walze\/ Stampfer\/ H\u00e4cksler\/ Anbauger\u00e4t bis 10 Tonnen 1000,00 \u20ac<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a711 Haftpflichtversicherung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wir weisen unsere Mieter ausdr\u00fccklich auf folgende Besonderheiten hin:<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen unserer AGB haften wir als Vermieter w\u00e4hrend des Mietzeitraumes nicht f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber Dritten (einschlie\u00dflich des Fahrers \/ Nutzers des Mietgegenstandes) durch die \u00dcberlassung und den Gebrauch des Mietgegenstandes. Hierf\u00fcr haftet ausschlie\u00dflich der Mieter. Insbesondere besteht f\u00fcr selbst fahrende Arbeitsmaschinen, die bauartbedingt keine h\u00f6here Geschwindigkeit als 20 km\/h erreichen, keine Haftpflichtversicherung und somit kein Haftpflichtversicherungsschutz. Die Teilnahme am \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr erfolgt daher ausschlie\u00dflich und alleine auf das Risiko des Mieters.<\/p>\n\n\n\n<p>Im eigenen Interesse bitten wir Sie, Ihre Haftpflichtversicherung daraufhin zu pr\u00fcfen und Ihren Versicherer dar\u00fcber zu informieren, ob Drittsch\u00e4den durch den Besitz (hier Miete) und den Gebrauch von selbst fahrenden Arbeitsmaschinen als mitversichert gelten bzw. dieses Risiko gesondert zu versichern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a712 Weitere Pflichten des Mieters<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder \u00fcberlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Recht irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einr\u00e4umen.<br>2) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pf\u00e4ndung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.<br>3) Der Mieter hat geeignete Ma\u00dfnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.<br>4) Der Mieter hat bei allen Unf\u00e4llen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunf\u00e4llen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.<br>Verst\u00f6\u00dft der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 1. bis 4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a713 K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Der \u00fcber eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist f\u00fcr beide Vertragspartner grunds\u00e4tzlich unk\u00fcndbar.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Das Gleiche gilt f\u00fcr die Mindestmietzeit im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages. Nach Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter das Recht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von einem Tag zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Bei Mietvertr\u00e4gen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestmietdauer betr\u00e4gt die K\u00fcndigungsfrist:<br>a) einen Tag, wenn der Mietpreis pro Tag<br>b) zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche<br>c) eine Woche, wenn der Mietpreis pro Monat vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu k\u00fcndigen<br>a) im Falle von \u00a7 5 Nr. 7;<br>b) wenn nach Vertragsabschluss dem Vermieter erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Mieters gef\u00e4hrdet wird;<br>c) wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet oder an einen anderen Ort verbringt;<br>d) in F\u00e4llen von Verst\u00f6\u00dfen gegen \u00a7 6 Nr. 1;<br>e) bei vergleichbaren schweren Vertragsverletzungen des Mieters.<br>f) der Mietgegenstand wegen nicht rechtzeitiger oder nicht vertragsgerechter R\u00fcckgabe durch den Vormieter bei Mietbeginn nicht zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n\n\n\n<p>5) Macht der Vermieter von dem ihm nach Nr. 2 zustehenden K\u00fcndigungsrecht Gebrauch, findet \u00a7 5 Nr. 6 in Verbindung mit \u00a7 8 und 9 entsprechende Anwendung.<br>Der Mieter kann den Mietvertrag nach Ank\u00fcndigung ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn die Benutzung des Mietgegenstandes aus vom Vermieter zu vertretenden Gr\u00fcnden l\u00e4ngerfristig nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a714 Verlust des Mietgegenstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Gr\u00fcnden unm\u00f6glich sein, die ihm nach \u00a7 8 Nr. 3 obliegende Verpflichtung zur R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a715 Sonstige Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Abweichende Vereinbarungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die \u00fcbrigen Bestimmungen des Vertrages nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>3) Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand \u2013 auch f\u00fcr Klagen im Urkunden- und Wechselprozess \u2013 ist, wenn der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, f\u00fcr beide Teile und f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche der Hauptsitz des Vermieters.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner 1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand f\u00fcr die vereinbarte Mietzeit in Miete zu \u00fcberlassen. 2) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgem\u00e4\u00df einzusetzen, die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Stra\u00dfenverkehrsvorschriften sorgf\u00e4ltig zu beachten, die Miete vereinbarungsgem\u00e4\u00df zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgem\u00e4\u00df zu behandeln und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":737,"href":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2\/revisions\/737"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mm-mietwerkzeug.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}